Definition der Ausbildungsjahre

Die Anzahl der Ausbildungsjahre berechnet sich nach den folgenden Regeln:

Primarschule/Grundschule:
Anzahl Jahre (ohne Wiederholungsjahre)

Oberstufe:
Anzahl Jahre (ohne Wiederholungsjahre)

BWK (Berufswahlklasse):
Wird nicht gezählt (= praktisches Jahr)

Lehre:
Anzahl Jahre, die normalerweise vorgesehen sind. Hatte jemand mehrere Lehrstellen (z.B. kaufmännisch und Mechaniker) zählt die längere der beiden Ausbildungen.

Studium:
Anzahl Jahre, die gemäss Studienplan notwendig sind (z.B. Medizin: 6 J., Phil I & II: 5 J., etc.). Bei Unsicherheit kann der Patient oder Proband gefragt werden, wie lange das Studium gemäss Studienplan dauert. Bei mehreren Universitätsabschlüssen zählt die längere der beiden Ausbildungen.

Bachelor/Master:
Ein Bachelor-Studium zählt immer 3 Jahre, ein Master-Studium 2 Jahre.

Dissertationsjahre:
Maximum = 3 Jahre (Habilitation / Professor werden nicht gezählt). Dr. med.: meistens im Studium von 6 Jahren enthalten; nur zusätzlich zählen, wenn eine eigentliche 100% Dissertationsstelle, beispielsweise in einem Labor geleistet wurde.

Zusatzausbildungen:
Effektiv besuchte Schultage (addieren; z.B. Halbtagesausbildung über 3 Jahre = 1.5 Jahre).

Weiterbildungen:
Werden nur gezählt, wenn es als AUSbildung betrachtet werden kann. D.h.: Sprachaufenthalte, z.B: Welschlandjahr oder Wochenkurse werden nicht gezählt.

Das absolute Maximum an Ausbildungsjahren beträgt 20 Jahre. Halbe Jahre werden aufgerundet.

Beispiele:
5 Jahre Primarschule 5
4 Jahre Sekundar-/Realschule 4
1 Welschlandjahr 0
3 Jahre Lehre 3
3 Jahre Zusatzausbildung
als Buchhalter (halbtags)
1.5
Total 14 ➔ 14 Jahre


oder

6 Jahre Primarschule 6
3 Jahre Sekundar-/Realschule 3
3 Jahre Bezirksschule / Gymnasium 3
4 Jahre Jus-Studium 4
3.5 Jahre Dissertation 3
Total 19 ➔ 19 Jahre